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   BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16   

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https://dejure.org/2017,16338
BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16 (https://dejure.org/2017,16338)
BVerwG, Entscheidung vom 18.04.2017 - 9 B 54.16 (https://dejure.org/2017,16338)
BVerwG, Entscheidung vom 18. April 2017 - 9 B 54.16 (https://dejure.org/2017,16338)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines Linienverkehrs mit Bussen im Parallelverkehr zum Schienenverkehr

  • rewis.io

    Heilung der unterbliebenen Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG; Flurbereinigungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines Linienverkehrs mit Bussen im Parallelverkehr zum Schienenverkehr

  • rechtsportal.de

    FlurBG § 32; FlurBG § 33
    Rechtmäßigkeit der Genehmigung eines Linienverkehrs mit Bussen im Parallelverkehr zum Schienenverkehr

  • datenbank.nwb.de

    Heilung der unterbliebenen Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG; Flurbereinigungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16
    Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren erfüllten die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG daher nicht (Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 37 und vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 Rn. 18).

    Soweit die Beschwerde zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2010 (3 C 14.09 - BVerfGE 1, 37, 199 Rn. 40 f.) verweist, übersieht sie, dass das Bundesverwaltungsgericht darin die Anwendung des § 46 VwVfG bei fehlender Heilungsmöglichkeit nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG nicht grundsätzlich für ausgeschlossen erklärt hat.

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16
    Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren erfüllten die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG daher nicht (Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 37 und vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205 Rn. 18).
  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung;

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16
    Die Entscheidung erweist sich gleichwohl gemäß § 144 Abs. 4 VwGO, der im Beschwerdeverfahren analog gilt (Beschlüsse vom 17. März 1998 - 4 B 25.98 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 66 und vom 25. September 2013 - 4 BN 15.13 - BauR 2014, 90 Rn. 4), im Ergebnis als richtig.
  • BVerwG, 25.09.2013 - 4 BN 15.13

    Antragsbefugnis zur Normenkontrolle für dinglich Berechtigte

    Auszug aus BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16
    Die Entscheidung erweist sich gleichwohl gemäß § 144 Abs. 4 VwGO, der im Beschwerdeverfahren analog gilt (Beschlüsse vom 17. März 1998 - 4 B 25.98 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 66 und vom 25. September 2013 - 4 BN 15.13 - BauR 2014, 90 Rn. 4), im Ergebnis als richtig.
  • VG Cottbus, 14.02.2018 - 3 L 95/18

    Verdächtiger muss sich Penis für Polizeiakten fotografieren lassen

    Auch erscheint äußerst fraglich, ob allein durch die im vorliegenden gerichtlichen Eilverfahren ausgetauschten Schriftsätze der Anhörungsmangel nach § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG geheilt werden könnte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. Juli 2013 - OVG 7 N 113.13 -, Rn. 9, juris; BVerwG, Beschluss vom 18. April 2017 - 9 B 54/16 -, juris; Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 und vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 - BVerwGE 142, 205).
  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Eine unterbliebene Anhörung kann aber geheilt werden, soweit sie nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird (BVerwG, Beschluss vom 18. April 2017 - 9 B 54/16 -, Rn. 4, juris).
  • VG Magdeburg, 21.03.2024 - 4 A 171/22

    Anforderung von Ausgleichsbeträgen für in einem förmlichen Sanierungsgebiet

    Eine Heilung setzt voraus, dass die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und dass ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. April 2017 - 9 B 54.16 -, juris, Rn. 4; Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris, Rn. 18).
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